AGB

Gerne können Sie auch die Venturier AGB als PDF Download herunterladen.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.0 ALLGEMEINES
1.1 Die folgende Vereinbarung ist Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden (nachfolgend der Kunde genannt) und Venturier Design, Fritz Binne, Eppendorfer Baum 16, 20249 Hamburg (nachfolgend Auftragnehmer genannt). Sie regelt die Bedingungen, zu denen der Auftragnehmer seine Produkte und Dienstleistungen in Deutschland anbietet. Spätestens durch die Auftragserteilung, oder Annahme der Leistung, erkennt der Kunde diese als verbindlich an.
1.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen und Produkte ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


2.0 URHEBERSCHUTZ UND WAHRUNG DER NUTZUNGSRECHTE


2.1 Sämtliche vom Auftragnehmer gelieferten Unterlagen, Beschreibungen, Konzepte und Gesprächsnotizen und Informationen dienen zur Kenntnisnahme des Auftragstellers und sind nur für diesen bestimmt. Nutzungsrechte, welche darüber hinausgehen, werden durch die Auftragserteilung nicht erworben und bedürfen einer gesonderten Nutzungsregelung und sind gesondert zu vergüten.


2.2 Vervielfältigung, weitere Nutzung bzw. Weiterverbreitung der Leistungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung und sind entsprechend zu vergüten. Der Auftraggeber erwirbt mit der Bezahlung des Gesamthonorares das ausschließliche Werknutzungsrecht an dem geschaffenen Werk in der gelieferten Fassung. Weitere Verwendungsarten sind gesondert zu honorieren, insbesondere die Übergabe der offenen Daten zur Bearbeitung durch Dritte. Hier kommt der Faktor 1,5 zur Anwendung.


2.3 Verfremdung, Entstellung oder Anpassung der Leistungen ist nicht gestattet, bzw. bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Dieses gilt für Layouts, Screendesigns & Entwürfe, Navigations-Konzepte, Grafiken und Filme, sowie sämtliche erstellten Bild- und Textgrafiken. Außerdem dürfen die erbrachten Leistungen vom Auftragnehmer zu Dokumentationszwecken verwendet und veröffentlicht werden. Vom Kunden sind die von Auftragnehmer erbrachten Leistungen mit einer Urheberbezeichnung zu kennzeichnen.


2.4 Alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen, insbesondere Layouts, Entwürfe und Screendesigns sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt und dürfen von Dritten weder verfremdet, nachgeahmt, kopiert noch anderweitig verwendet werden.


2.5 Die Rechte an allen Skripten, wie JavaScript, PerlScript, CGI -Programmen oder Java-Programmen insbesondere Flashactionscript  verbleiben bei dem Auftragnehmer, soweit diese nicht frei verfügbar bzw. zur freien Verwendung bestimmt sind und/oder im Eigentum Dritter stehen.


2.6 Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass die von ihm zu Verfügung gestellten Inhalte keine strafrechtlichen Tatbestände wie Volksverhetzung (§130 StGB ), verbotene rechts- oder linksextremistische Propaganda, persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung (§§185 bis 189 StGB ) oder Verbreitung pornographischer Schriften (§184 StGB ) erfüllen oder rechte Dritter wie Namens-, Urheber- oder Markenrechte verletzt werden. Der Auftragnehmer ist nur im Rahmen der vom Gesetzgeber festgelegten Bestimmungen verpflichtet, eine Überprüfung aller Inhalte der von ihr erstellten Internetseiten inkl. Links des Auftraggebers vorzunehmen.


2.7 Alle mit den gegliederten Arbeiten des Auftragnehmers zusammen hängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte überträgt der Auftragnehmer im Rahmen des Vertragszwecks  auf den Auftraggeber, d.h. je nach Vertragszweck bestimmt sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechtes nur insoweit, als dies für die Erreichung des Vertragszwecks unabdingbar ist. Insbesondere verbleibt das Vervielfältigungsrecht im Z weifel beim Auftragnehmer, wenn dieser mit der Vervielfältigung beauftragt ist oder nach derVereinbarung beauftragt werden sollte. Wird das Vervielfältigungsrecht eingeräumt, verbleibtdem Auftragnehmer im Zweifel das Recht, das Werk auf Bild- oder Tonträger zu übertragen oder das Werk zu bearbeiten. Wenn und soweit Nutzungsrechte übertragen werden sollen, gehen sie vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung erst mit der vollständigen Zahlung über. Im Zweifel werden die eingeräumten Nutzungsrechte nur für die Durchführung der konkreten geplanten Werbemaßnahmen eingeräumt, nicht jedoch zur Durchführung anderer Werbemaßnahmen oder für die Durchführung einer Wiederholung der Werbemaßnahmen.


3.0 ANGEBOT UND AUFTRAGSERTEILUNG
3.1 Stellt der Auftragnehmer Angebote, so sind diese hinsichtlich Preis, Menge, Zahlungs- und Lieferbedingungen freibleibend. Erst nach Auftragsbestätigung werden diese bindend.
3.2 Wenn der Kunde aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, von der Vereinbarung zurücktritt, hat der Auftragnehmer das Recht, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallenen Kosten für Planung, Arbeitsvorbereitung, Lohn und Material sowie Auftragnehmer entgangenen Gewinn, mindestens aber 20% der Nettoauftragssumme, ohne weiteren Nachweis in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Auftragnehmer keine oder geringe Kosten entstanden oder kein oder ein geringer Gewinn entgangen ist.


4.0 LIEFERUNG
4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vertraglich genannten, inhaltlichen und softwaretechnischen, Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Hierzu gehören höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen, Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers. Dem Auftragnehmer ist in solchen Fällen eine angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. Der Auftragnehmer behält sich in einem solchen Fall den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellt. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.2 Der Auftragnehmer garantiert die Softwarekompatibilität der im Rahmen des Angebots erstellten Web-Seiten mit dem jeweils gültigen Standard des W3C (World Wide Web Konsortium; http://www.w3.org).
4.3 Die Lieferung des Webprojektes erfolgen als html-, js- oder fws-files per CD -rom oder Ftp-upload, vorausgesetzt die benötigten Login-Daten werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.


5.0 ZAHLUNGSMODALITÄTEN
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Lieferungen, bezahlt ist, denn unser Eigentumsvorbehalt dient als Sicherung für die gesamte Saldoforderung.
5.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Schecks gelten erst nach Gutschrift. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Auftragnehmer Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz gemäß Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren oder der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 14 Tagen das Leistungsangebot ohne weitere Ankündigung vorübergehend oder endgültig sperren, eine Aufhebung des Vertrages sowie ein Verzicht auf die Forderungen von Auftragnehmer werden dadurch jedoch nicht begründet.
5.3 Monatliche Entgelte werden immer für den folgenden Monat im voraus berechnet und sind bis zum 28. des laufenden Monats für den Folgemonat zu entrichten. Bei jährlicher Vorauszahlung gewährt der Auftragnehmer entsprechende Rabatte.
5.4 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei dem Auftragnehmer geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
5.5 Gegen Forderungen von dem Auftragnehmer kann der Kunde mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, sofern sie von dem Auftragnehmer nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.6 Kosten für Reisen zum Firmensitz des Kunden im Rahmen der laufenden Betreuung werden dem Kunden 0,50 € pro gefahrenem Km verrechnet, außer die Entfernung zwischen Auftragnehmer und dem Firmensitz des Kunden beträgt weniger als 30 km.
5.7 Der Auftragnehmer kann Abschlagsrechnungen stellen.


6.0 HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
6.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Im Falle von Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen, haftet Auftragnehmer nur für solche Schäden, die durch eine solche Zusicherung umfasst sein sollten.
6.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit fremder Inhalte im Sinne des § 5 II TDG, davon ausgenommen jedoch der Fall positiver Kenntnis von Auftragnehmer von Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder Unzuverlässigkeit dieser Inhalte.
6.3 Der Kunde hat für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen. Soweit nicht weitere Wartungsdienste durch den Auftragnehmer erfolgen, ist der Kunde für die Sicherung der durch uns übergebenen Daten selbst verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten frei.
6.4 Der Kunde erhält zur Einsichtnahme und schnelleren Abstimmung , für die Dauer des Auftrages, einen Account auf einem von uns bereitgestellten Server. Dafür wird ihm eine Nutzerkennung und ein Passwort zugewiesen. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Kunden ist bekannt, das aufgrund der Struktur des Internets die Möglichkeiten bestehen, übermittelte Daten abzugreifen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
6.5 Die vom Auftragnehmer vertraglich erbrachte Leistung ist vom Auftragnehmer zu überprüfen und abzunehmen. Offensichtliche Mängel muss der Kunde spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen, ansonsten spätestens innerhalb von 1 Woche nach Abnahme anzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer zunächst das Recht auf Nachbesserung.
6.6 Solange der Auftragnehmer seiner Verpflichtung auf Mängelbeseitigung durch Nachbesserung nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der 1. Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber Preisnachlass oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.7 Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.


7.0 DATENSCHUTZ, DATENSICHERUNG
7.1 Der Auftragnehmer speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur zum Zwecke der Ermöglichung des Zugangs, der Nutzung und der Abrechnung. Die Daten werde nach Bestimmungen des Teledienstesdatenschutzgesetzes erhoben und geschützt.
7.2 Personenbezogene Daten des Kunden werden (wenn überhaupt) nur zur Vertragsabwicklung, insbesondere technischen Unterstützung und Abrechnung an ein von dem Auftragnehmer beauftragtes Unternehmen übermittelt.
7.3 Im Falle eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens können die zur Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsunterlagen an ein Inkassounternehmen oder an einen Dritten zur Beitreibung der Forderung weitergegeben werden.


8.0 DOMAINRESERVIERUNG, DENIC E.G.
8.1 Die Bereitstellung einer DE -Domain erfordert einen Vertragsschluss des Kunden mit der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft e.G. (DENIC ), Wiesenhüttenplatz 26 in 60329 Frankfurt. Der Kunde ermächtigt den Auftragnehmer im Namen des Kunden sämtliche für die Bereitstellung der Domain erforderlichen Erklärungen gegenüber der DENIC oder Dritten, die die Domain bei DENIC registrieren, abzugeben. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC gelten die jeweils aktuellen DENIC–Registrierungsbedingungen und die DENIC–Registrierungsrichtlinien, die der Kunde hiermit anerkennt.


9.0 ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
9.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von dem Auftragnehmer für den Kunden zumutbar sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Änderungen ohne wirtschaftlichen Nachteil für den Kunden sind.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiedurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.


10.0 VORLAGEN
10.1 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
10.2 Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden vom Auftragnehmer unter der Vorraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.


11.0 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
11.1 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien zueinander gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Gerichtsstand ist für beide Parteien Hamburg.
Venturier Design, Hamburg,
Stand Januar 2018

 

So finden Sie uns.

T +49 40 46 96 09 96
design@venturier.com